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Gutachten für Betreuende und Betreuungsgerichte
Speziell betreuende und pflegende Angehörige befinden sich oft
in einer Ausnahmesituation. Leider kommt dann oft noch die
Entscheidung hinzu, die Immobilie kurzfristig verkaufen zu
müssen um die Pflegekosten zu deckeln und dann stellen Sie
fest, dass das Betreuungsgericht Ihnen da Regeln auferlegt. Das
Betreuungsgericht benötigt ein Gutachten, um sicherzustellen,
dass der Betreuer im besten Interesse des Betreuten handelt und
keine Vermögensverschleuderung erfolgt. Im ungünstigstren Fall
haben Sie bereits einen Käufer, aber die Bearbeitungszeiten für
das Gutachten und die anschließende Prüfung im
Betreuungsgericht ist länger als die der potentielle Käufer
bereit ist zu warten.
Normalerweise wird ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
gefordert, welches den aktuellen Marktwert der Immobilie
feststellt. Mittlerweile sind aber auch die Betreuungsgerichte
oftmals kompromissbereit, und erwarten nach Rücksprache dann
'nur' eine Kurzeinwertung. Allerdings sollte diese von einem
zertifizierten Gutachter stammen, er wird die gleichen Maßstäbe
anlegen, die an ein Verkehrswertgutachten nach BauGB gelegt
werden.
Wenn Sie Fragen zu Kosten und Erstellungszeit haben, rufen Sie
mich gerne an.