Sachverständiger
Grundstücks-und immobiliengutachten

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Gutachten für Betreuende und Betreuungsgerichte

Speziell betreuende und pflegende Angehörige befinden sich oft in einer Ausnahmesituation. Leider kommt dann oft noch die Entscheidung hinzu, die Immobilie kurzfristig verkaufen zu müssen um die Pflegekosten zu deckeln und dann stellen Sie fest, dass das Betreuungsgericht Ihnen da Regeln auferlegt. Das Betreuungsgericht benötigt ein Gutachten, um sicherzustellen, dass der Betreuer im besten Interesse des Betreuten handelt und keine Vermögensverschleuderung erfolgt. Im ungünstigstren Fall haben Sie bereits einen Käufer, aber die Bearbeitungszeiten für das Gutachten und die anschließende Prüfung im Betreuungsgericht ist länger als die der potentielle Käufer bereit ist zu warten.

Normalerweise wird ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB gefordert, welches den aktuellen Marktwert der Immobilie feststellt. Mittlerweile sind aber auch die Betreuungsgerichte oftmals kompromissbereit, und erwarten nach Rücksprache dann 'nur' eine Kurzeinwertung. Allerdings sollte diese von einem zertifizierten Gutachter stammen, er wird die gleichen Maßstäbe anlegen, die an ein Verkehrswertgutachten nach BauGB gelegt werden. 

Wenn Sie Fragen zu Kosten und Erstellungszeit haben, rufen Sie mich gerne an.